Denkmäler
Der Hof Schulze Froning
Unter den ländlichen Denkmälern in Werne ragt der Hof Schulze Froning heraus. Auf der gesamten Anlage stehen vier Gebäude unter Denkmalschutz. „Der Hof Schulze-Froning ist eine stattliche zusammenhängende Hofanlage in der für das südliche Münsterland typischen Siedlungsform, an der sich im besonderen Maße historische Vorgänge und Entwicklungen aufzeigen und erforschen lassen“, heißt es in der Denkmalschutzliste der Stadt Werne.
Barockkamin – Mittelpunkt und Gefahrenquelle für das Haus
Im Inneren ist der sehr gut erhaltene Barockkamin von besonderer historischer Bedeutung. Er zeugt vom Reichtum des Froninghofes im 18. Jahrhundert. An einem schweren schwenkbaren Holzbalken wurden über offenem Feuer fürs Kochen Töpfe und Pfannen aufgehängt. Früher tränten die Augen, wenn der Rauch durchs „Deelentor“ zog; aber die Sicht wurde sofort wieder klar, wenn der Blick nach oben, in den „Westfälischen Himmel“, auf das „Wiemgemöös“ fiel. Hier hingen himmlisch schöne Schinken und Mettwürste. Sie wurden dort der Haltbarkeit wegen geräuchert. Ein Baldachin sicherte gegen den Funkenflug.
Auch Katzen liebten die Nähe des Kaminfeuers. Doch ihre Schwänze konnten leicht Feuer fangen. Dann rasten sie voller Schmerzen durchs Haus. Ein Feuerkorb über dem glimmenden Holz sollte das verhindern. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen und strenger Vorschriften war die Brandgefahr sehr groß. Erst seit dem 16. Jh. gab es Schornsteine, auf dem Land erst viel später. Seit Mitte des 18. Jh. versicherte die Provinzial-Feuer-Sozietät gegen die Brandgefahr. Die Prämien waren allerdings wegen der Häufung der Schadensfälle sehr hoch.
Politische und wirtschaftliche Bedeutung
An dem Hof lässt sich außerdem der Umbruch von der traditionellen Landwirtschaft zur Industrialisierung ablesen. Um 1800 wurden Remise und der denkmalgeschützte Stall in alt hergebrachter Fachwerkbauweise errichtet. Davon heben sich die erheblich größeren Wirtschaftsgebäude ab, die 1905 in Stein gebaut wurden. Solche massiven Gebäude wurden notwendig für die Maschinen einer inzwischen mechanisierten Agrarwirtschaft.
Zunächst war der Hof Froning im Besitz der edlen Herren von Werne, danach der fürstbischöflichen Hofkammer in Münster eigenhörig. An diese mussten die Bewohner des Schulzenhofes die Abgaben und Dienste leisten, dazu auch an die bischöfliche Amtsrentei in Werne. Als Vertreter des Bischofs hatte der Schulze außerdem dessen Interessen zu wahren. Ein Schulze oder Schultheiß diente in frühmittelalterlicher Zeit als Vollstreckungsbeamter des Dorfrichters oder des Grafen. Später wurde die Bezeichnung sehr vielseitig verwandt, unter anderem für den Dorfvorsteher. In manchen Städten und Gemeinden unterstand dem Schulzen die niedere Gerichtsbarkeit, die sich mit leichten Straffällen befasste, für die keine Todes- oder schwere Leibesstrafen verhängt wurden.
Über fünfhundert Jahre bewirtschaftete die Familie Schulze Froning diesen Hof. Sie hatte für den über 400 Morgen großen Hof vor der Aufhebung der Hofhörigkeit durch die Stein-Hardenbergschen Reformen erhebliche und vielfältige Abgaben zu leisten. Der große Hof war zudem verpflichtet, einen Zuchthengst zu halten, einen sogenannten Amtsklöpper, im Volksmund „der Hopper“ genannt. Jeder Nachfolger musste ferner ein beträchtliches „Gewinngeld“ entrichten. Ein letztes Mal zahlte es 1795 die Erbin Anna Elisabeth Froning. Wie üblich übernahm ihr Ehemann den Namen des Hofes. 1850 konnten die Abgabeverpflichtungen des Hofes durch eine Zahlung von 396 Talern an den preußischen Fiskus abgelöst werden.
Die Schulzen in verschiedenen Konfliktfeldern
Als Beauftragter des bischöflichen Landesherrn stritt sich der Schulze vom Froninghof nach 1500 in mehreren Prozesse mit der Stadt Werne. Dabei ging es der Stadt darum, ihre Gerichtsherrschaft gegen die des Bischofs abzugrenzen. Der Fürstbischof wollte seine Machtbefugnisse ausdehnen. Die Stadt, als Mitglied der Hanse zu mehr Reichtum und vor allem zu größerem Selbstbewusstsein gekommen, hielt ihre eigenen Rechte und ihre Selbstverwaltung dagegen: Durfte der Bischof beispielsweise einen Werner Bürger, zumal den Kämmerer der Stadt, gefangen nehmen?
Mit dem Schulzen stritt die Stadt vor allem um Weiderechte, damals ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. So trieben Werner Ackerbürger das Vieh des Schulzen, das angeblich auf ihrem Weidegrund gegrast haben sollte, in einen Stall am Rande der Stadtmauer, in einen sogenannten Schüttstall. Man nannte das, die Tiere seien „geschüttet“. Der Schulze sollte seine Tiere mit Geld auslösen. Der behauptete aber, die Werner hätten sein Vieh eingefangen, das auf bischöflichem Grund oder auf Cappenberger Rechtsgebiet geweidet habe. In einem anderen Streitfall, so erzählt der derzeitige Besitzer, Ferdinand Schulze Froning, sei ein Knecht des Schulzen von der Stadt angeklagt worden, er habe auf städtischem Land das Vieh gehütet. Das sei nicht strafbar gewesen, argumentierte der Knecht juristisch, er habe das ja bei Tage getan. Die Streitfälle wurden oft nicht nur vor dem Hofgericht des Fürstbischofs in Münster ausgefochten, sondern auch vor dem Reichskammergericht in Wetzlar. Dort wird in der Präambel der genannt, in dessem Namen geurteilt wurde: „Wir, Karl V., von Gottes Gnaden Erwählter römischer Kaiser, König in Germanien … “. Es folgten 25 weitere Herrschertitel.
Ein denkwürdiger Widerstand eines Schulze Froning
Von einem denkwürdigen Widerstand eines Schulze Froning in historischem Zusammenhang wird berichtet. Vom 13. Nov. 1813bis zum 18. Juli 1814 zogen nach der Völkerschlacht bei Leipzig zahlreiche verbündete Truppen gegen Napoleon durch Werne: Schweden, Engländer, Russen, Hanseaten, Mecklenburger, Sachsen, französische Gefangene und andere: sie forderten Wagentransporte in unermesslicher Menge. So mussten 1084 vierspännige Wagen und 282 Pferde von der Stadt und dem Kirchspiel Werne gestellt worden. Ein Schulze Froning wehrte sich äußerst heftig gegen die Beschlagnahme von Pferden und Wagen durch die verbündeten Kosaken. Von einem Schwengel als Waffe und einem Säbelhieb wurde berichtet. Mit einem Sprung über eine Hecke versuchte der Widerständler zu fliehen. Doch er wurde gefangen, an einen Wagen gebunden und zur Bestrafung ins Kosakenlager verschleppt. Der preußische Offizier von Romberg konnte vermitteln und die gefährliche Situation bereinigen.
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